Leistungsumfang​

Als unabhängiger und unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes stehe ich Ihnen als Notar in oft schwierigen und folgenreichen Rechtsfragen zur Verfügung. Als Gestalter von Rechtsbeziehungen helfe ich Ihnen bei Vermittlung der verschiedenen Interessen der Beteiligten. Mit der anschließenden Beurkundung erhalten Sie Rechtssicherheit mit hoher Beweiskraft, um bei besonders wichtigen Rechtsgeschäften einen späteren möglichen Streit bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Die Form der notariellen Unterschriftsbeglaubigung und Beurkundung ist in zahlreichen Gesetzen vorgeschrieben. Dies ist stets dann der Fall, wenn der Gesetzgeber – wie bei der Beglaubigung einer Unterschrift – eine Identitätsfeststellung sichern möchte oder wenn – wie bei der notariellen Beurkundung – aufgrund der weitreichenden Folgen des Rechtsgeschäfts, wie zum Beispiel bei Grundstücksverträgen, die Erklärungen der Beteiligten in einer Urkunde mit besonderer Beweiskraft, der öffentlichen Urkunde, festgehalten werden. Ziel der notariellen Urkunde ist, die Herstellung größtmöglicher Rechtssicherheit durch die Wiedergabe des Willens der Beteiligten in einer notariellen Urkunde und der damit verbundenen Belehrung über mögliche Gefahren und Sicherungsmittel durch den Notar. Daneben kann durch den Notar auch eine vollstreckbare Urkunde erstellt werden.

Der notariellen Beurkundungsverhandlung gehen voran die Erforschung des Willens der Beteiligten, der Klärung des Sachverhalts und der Belehrung über die Folgen des Rechtsgeschäfts unter Beachtung der bei der Durchführung des Rechtsgeschäfts einzuhaltenden Gesetzesvorschriften.

Seit 1.10.2013 wirkt der Notar zum Schutze des Verbrauchers auch darauf hin, dass zu beurkundende Verbraucherverträge (dies sind insbesondere Kaufverträge, bei denen auf einer Seite ein Verbraucher und auf der anderen Seite ein Unternehmer beteiligt ist) in der Regel 14 Tage vor der Beurkundung vom beurkundenden Notar dem Verbraucher zur Prüfung vorab übersandt werden. Dies soll vor allem sicherstellen, dass der Verbraucher ausreichende Überlegungszeit zum Abschluss des Rechtsgechäfts erhält.

Der notarielle Leistungsumfang umfasst im Einzelnen z.B.:

Immobilienrecht:

Gestaltung und Beurkundung von Grundstückskaufverträgen, Beurkundung von Grundpfandrechten, insbesondere mit Zwangsvollstreckungsunterwerfungen. Teilung und Vereinigung von Grundstücken und deren Vollzug im Grundbuch. Aufteilung von Grundstücken nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Begründung von Erbbaurechten. Begründung von Dienstbarkeiten jeglicher Art, Wohnungsrechten, Ankaufs-, Vorkaufs- und Wiederkaufsrechten.

Gesellschaftsrecht:

Notarielle Begleitung in Zusammenhang mit Kapitalgesellschaften(z.B. Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung) und allen späteren Satzungsänderungen (z.B. Sitzverlegung, Stammkapitalerhöhungen, Umfirmierung). Beurkundung von Geschäftsanteilskauf- und abtretungsverträgen. Notarielle Begleitung bei der Gründung von Einzelfirmen und Personengesellschaften (z.B. Registeranmeldungen jeglicher Art).

Erben und Schenken:

Notarielle Beratung und Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Beurkundung von Erb– und Pfichtteilsverzichtsverträgen, insbesondere auch bei Beteiligung von Kindern aus verschiedenen Ehen oder Behinderten. Beratung bei der Übertragung des Vermögens unter Lebenden (z.B. Schenkungsverträgen) mit entsprechenden Vorbehalten (Nießbrauch, Rückübertragungsklauseln).

Ehe, Familie und Partnerschaft:

Eheverträge und Partnerschaftsverträge jeglicher Art, insbesondere der Modifizierung der Zugewinngemeinschaft, Trennungs– und Scheidungsvereinbarungen, Abschluss von Lebenspartnerschaftsverträgen.

Alter und Vorsorge:

Beratung und Gestaltung von Vorsorge– und Betreuungsvollmachten sowie Patientenverfügungen als zusätzliche Absicherung im Alter.

Streitvermeidung, Schlichtung:

Erstellung vollstreckbarer Urkunden aufgrund von Zwangsvollstreckungsunterwerfungen der Beteiligten.

Sonstiges:

Anmeldungen zum Vereinsregister (Neugründungen, Vorstandsänderungen, Satzungsänderungen), Eidesstattliche Versicherungen, Tatsachenbeurkundungen.